Häufig wird uns die Frage gestellt, in wie fern eine Private Zahnzusatzversicherung (ZZV) für Kinder sinnvoll ist. Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer solchen Versicherung.
Allerdings existiert eine Vielzahl von Versicherungstarifen. Diese unterscheiden sich erheblich in Leistungsbereichen, Versicherungsbeiträgen sowie Versicherungs- und Wartezeiten. Die Vielzahl an Versicherungstarifen ist für uns nicht überschaubar.
Wichtig hierbei ist, dass der Versicherungsschutz schon vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden vorhanden ist. Eine unabhängige Bewertung des Leistungsspektrums privater Zahnzusatzversicherungen finden Sie im Internet z. B. unter www.waizmanntabelle.de/Kinder. Für den Inhalt dieser verlinkten Website ist ausschließlich der Urheber verantwortlich.
Meistens liegen die Kontrolltermine während der Behandlung in sechs- bis achtwöchentlichen Abständen. Besondere Behandlungsformen können auch deutlich kürzere Terminabstände erfordern, dies aber meist nur über einen kurzen Zeitraum.
Die Kieferorthopädie ist eine Teildisziplin der Zahnmedizin, welche sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und Kiefer befasst.
Wir unterscheiden innerhalb der Kieferorthopädie wiederum die Teilbereiche
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
1995-2001 | Studium der Zahnmedizin an der RWTH Aachen |
2002 | Promotion zum Dr. med. dent. |
2001-2004 | Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Praxis Dr. Schmidt, Kassel |
2004-2005 | Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Klinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen |
2005 | Fachzahnarzt für Kieferorthopädie |
2005-2008 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Klinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen |
2007 | Ernennung zum Oberarzt |
2008 | Niederlassung in der Gemeinschaftspraxis DLM Doctores Lintzen & Müller in Würselen |
Zertifiziert für Incognito-Behandlungen
Zertifiziert für Clear Aligner Behandlungen
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Kieferorthopädischer Qualitätszirkel e.V. (AKQ e. V.)
Mitglied im Freien Verband deutscher Zahnärzte (FVDZ)
Mitglied der Zahnärztekammer Nordrhein
Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein
Ein Kieferorthopäde wird auch als „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ bezeichnet. Nach dem Studium der Zahnmedizin beginnt die Weiterbildung zum Fachzahnarzt, die ein mindestens dreijähriges Weiterbildungsprogramm umfasst.
Dieses wird in kieferorthopädischen Fachpraxen und in Universitätskliniken absolviert und beinhaltet eine umfassende, ganztägige und in Vollzeittätigkeit durchzuführende Spezialisierung im Fach Kieferorthopädie. Hierbei werden neben den bereits länger bekannten auch alle aktuellen und modernen Therapieverfahren der Kieferorthopädie erlernt, welche während des üblichen Zahnmedizinstudiums nicht derart tiefgreifend vermittelt werden können.
Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat daher den höchstmöglichen Qualifizierungs- und Spezialisierungsgrad im Bereich der Kieferorthopädie.
Zum einen können Zahn- und Kieferfehlstellungen vererbt werden, sind also angeboren. Beispielsweise werden starke Vorbisse des Unterkiefers genauso gern von Generation zu Generation weitergereicht wie die Nichtanlage einzelner Zähne. Auch besonders kleine Kiefer, auf denen die Zähne zu wenig Platz haben, werden teilweise weitervererbt.
Zum anderen können Fehlstellungen auch während des Lebens erworben werden. Daumenlutschen kann ebenso wie ein falsches Zungenschluckmuster oder der frühzeitige Verlust von Milchzähnen erheblichen Einfluss nehmen und schädigend wirken.
Auch im Erwachsenenalter lassen sich Funktion und Ästhetik des Gebisses optimieren.
Wir bieten Ihnen ein breitgefächertes Behandlungsspektrum. Die Details Ihrer kieferorthopädischen Behandlung besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Sofern Sie eine ästhetisch besonders ansprechende, unsichtbare Behandlung wünschen, bieten wir Ihnen mit Keramikbrackets, der lingualen Bracketapparatur oder den unsichtbaren Clear Alignern interessante Möglichkeiten der Zahnkorrektur.
Verschiedene Ausprägungen von unterschiedlichen Zahn- und Kieferfehlstellungen machen eine Universalantwort auf diese Frage unmöglich. Grund hierfür ist auch die Tatsache, dass der ideale Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung sich nicht allein am Lebensalter orientiert. Auch das Zahnalter (Früh- oder Spätzahner), sowie das skelettale Alter (früh- oder spätreif) spielen eine entscheidende Rolle.
Sollte Ihr Kind anhaltende Lutschgewohnheiten haben, kann eine kurze Behandlung bereits bei 5-6-Jährigen eine störungsfreie Entwicklung des Gebisses unterstützen.
Bei ungünstigen Wachstumseinflüssen (z.B. starker Vor- oder Rückbiss des Unterkiefers) oder extremem Platzmangel kann zur Verhinderung der Progression eine Frühbehandlung indiziert sein. Diese wird im Alter von ca. 8-9 Jahren begonnen und dauert je nach Therapieziel etwa ein bis eineinhalb Jahre.
Hauptbehandlungen, welche sich meistens über einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren erstrecken, werden idealerweise beim Wechsel der seitlichen Zähne begonnen. So kann auf den Durchbruch der bleibenden Zähne noch Einfluss genommen werden. Normalerweise ist zu diesem Zeitpunkt auch noch genügend Wachstum vorhanden.
Aber selbst wenn dieser Zeitpunkt bereits verpasst, ist machen spezielle Therapieformen kieferorthopädische Behandlungen in jedem Lebensalter möglich, auch wenn eventuell kein Wachstum mehr genutzt werden kann.
Sicherheitshalber sollten Sie Ihr Kind im Alter von 8 Jahren einem Kieferorthopäden vorstellen.
Wir unterscheiden herausnehmbare von festsitzenden Zahnspangen.
Verschiedene Ausprägungen von unterschiedlichen Zahn- und Kieferfehlstellungen machen eine Universalantwort auf diese Frage unmöglich. Grund hierfür ist auch die Tatsache, dass der ideale Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung sich nicht allein am Lebensalter orientiert. Auch das Zahnalter (Früh- oder Spätzahner), sowie das skelettale Alter (früh- oder spätreif) spielen eine entscheidende Rolle.
Sollte Ihr Kind anhaltende Lutschgewohnheiten haben, kann eine kurze Behandlung bereits bei 5-6-Jährigen eine störungsfreie Entwicklung des Gebisses unterstützen.
Bei ungünstigen Wachstumseinflüssen (z.B. starker Vor- oder Rückbiss des Unterkiefers) oder extremem Platzmangel kann zur Verhinderung der Progression eine Frühbehandlung indiziert sein. Diese wird im Alter von ca. 8-9 Jahren begonnen und dauert je nach Therapieziel etwa ein bis eineinhalb Jahre.
Hauptbehandlungen, welche sich meistens über einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren erstrecken, werden idealerweise beim Wechsel der seitlichen Zähne begonnen. So kann auf den Durchbruch der bleibenden Zähne noch Einfluss genommen werden. Normalerweise ist zu diesem Zeitpunkt auch noch genügend Wachstum vorhanden.
Aber selbst wenn dieser Zeitpunkt bereits verpasst, ist machen spezielle Therapieformen kieferorthopädische Behandlungen in jedem Lebensalter möglich, auch wenn eventuell kein Wachstum mehr genutzt werden kann. Sicherheitshalber sollten Sie Ihr Kind im Alter von 8 Jahren einem Kieferorthopäden vorstellen.
Beim ersten Beratungsgespräch wird eine den Zahnfehlstellungen angepasste kieferorthopädische Diagnostik durchgeführt. Diese besteht neben den im Anamnesebogen erhobenen Informationen zumeist aus Abdrücken der Kiefer, digitalen Röntgenbildern und Fotos. Mit Hilfe dieser diagnostischen Unterlagen erstellen wir einen auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepassten kieferorthopädischen Behandlungsplan.
Der genaue Ablauf der Behandlung wird mit Ihnen im folgenden Termin ausführlich besprochen. Nach erfolgter Kostenzusage seitens der Krankenkasse werden Termine für die Eingliederung der ersten Behandlungsapparatur vereinbart.
Um sowohl während als auch nach der kieferorthopädischen Behandlung die Gesundheit der Zähne zu erhalten, ist es unerlässlich, dass auch die regelmäßigen Karies-Routinekontrollen und Prophylaxetermine bei Ihrem Zahnarzt weiterhin wahrgenommen werden.
Die Dauer der Behandlung hängt primär von den im Behandlungsplan definierten Zielen ab. Wie schnell diese umsetzbar sind, bestimmt unter anderem das Lebensalter des Patienten sowie seine biologische Reaktionslage und die Mitarbeit während der Behandlung.
Die durchschnittliche Behandlungsdauer im Kinder- und Jugendalter beträgt zwischen zwei und vier Jahre. Kleinere ästhetische Korrekturen sind auch schon in vier bis sechs Monaten zu realisieren.
Bei herausnehmbaren Zahnspangen ist die gründliche Reinigung mit Zahnbürste und Zahnpasta in der Regel völlig ausreichend. Bei besonders hartnäckigen Ablagerungen kann in Einzelfällen auch auf Hilfsmittel wie Reinigungstabletten zurückgegriffen werden. Bitte fragen Sie uns nach geeigneten Reinigungsmitteln. Einige der im Handel angebotenen Produkte greifen die Oberfläche der Kunststoffbasis der Klammer an und sollten somit nicht verwendet werden.
Bei der festen Klammer bedarf es schon spezieller Hilfsmittel zur sorgfältigen Reinigung. Die sensibelsten Bereiche liegen meist zwischen den Brackets sowie zwischen Bracket und Zahnfleischrand. Diese sind für die Zahnbürste am schlechtesten zu erreichen. Genau deshalb ist hier besondere Pflege unerlässlich. Spezielle Zahnbürsten mit unterschiedlich hohen Borsten können in Kombination mit Interdentalzahnbürsten trotzdem für tadellose Putzergebnisse sorgen. Auch für die elektrische Zahnbürste gibt es spezielle Aufsätze für Zahnspangenträger.
Der wichtigste Faktor jedoch ist, dass Sie sich für Ihre Zahnpflege genügend Zeit nehmen. Die gründliche Reinigung Ihrer Zähne mit der festen Klammer dauert etwa 5 Minuten. Eventuell können Sie durch eine anschließende Kontrolle mit Färbetabletten Ihre Zahnpflege weiter optimieren. Haben Sie Fragen zur Zahnpflege? Dann sprechen Sie uns bitte bei Ihrem nächsten Termin in unserer Praxis an. Wir demonstrieren Ihnen gerne die optimalen Putztechniken für eine exzellente Klammer- und Zahnpflege.
Röntgen ist aus der modernen Kieferorthopädie nach wie vor nicht wegzudenken. Mittels Röntgenstrahlen lassen sich äußerlich nicht sichtbare Strukturen wie zum Beispiel verlagerte Zähne darstellen und entsprechende Behandlungsschritte einleiten. Bei dieser Diagnostik macht man sich die Eigenschaft der Röntgenstrahlen zu Nutze, verschiedene Körperbestandteile und Gewebe unterschiedlich stark zu durchdringen. Die Strahlen treffen anschließend in unterschiedlicher Stärke auf einen Sensor und bilden die durchstrahlten Körperregionen ab.
Unsere Praxis ist mit einer digitalen Röntgenanlage ausgestattet. Gegenüber herkömmlichen Röntgenanlagen wird die Strahlenbelastung um etwa 80% reduziert. Die Anfertigung einer digitalen Panoramaaufnahme, auf welcher das gesamte Gebiss dargestellt wird, ist somit vergleichbar mit der Strahlendosis, die Sie während eines Fluges in 10.000 Metern Höhe innerhalb von 30 Minuten aufnehmen.
Probleme mit der Zahnspange sind ärgerlich und treten meistens dann auf, wenn es am wenigsten passt. Wenn Sie einen Defekt an Ihrer Zahnspange bzw. der Zahnspange Ihres Kindes bemerken, kontaktieren Sie uns bitte umgehend und vereinbaren einen außerplanmäßigen Termin.
Sollte einmal ein Halteteilchen aus Metall von der Zahnspange abgebrochen sein, die Klammer zerbrochen oder gar verlorengegangen sein, ist ein umgehender Termin dringend notwendig, um den bereits erzielten Behandlungserfolg nicht binnen kurzer Zeit wieder zu gefährden.
„Drückt“ die Klammer zunehmend oder passt überhaupt nicht mehr, ist dies oft ein Zeichen von zu geringer Tragedauer. Herausnehmbare Geräte sollten daher in den meisten Fällen mindestens 16 Stunden pro Tag getragen werden, in einigen Fällen sogar noch länger. Eigenmächtiges Nichttragen der Zahnspange (zum Beispiel während Klassenfahrten, während des Urlaubs oder auch bei Krankheiten) kann deshalb schnell zu deutlichen Rückschritten in der Behandlung führen.
Nach dem Einsetzen der festen Klammer kann es besonders in den ersten Tagen vorübergehend zu Überempfindlichkeitsreaktionen oder sogar Schmerzen an den Zähnen kommen. Weiche Kost lindert diese Problematik. Nur bei starken Schmerzen kann die Gabe eines milden altersgerechten Schmerzmittels erwogen werden, welches mit dem behandelnden Arzt bzw. Kinderarzt abgesprochen werden sollte.
Um im weiteren Verlauf der Behandlung mögliche Probleme zu vermeiden, sollte auf das Kauen harter Nahrung (z.B. Nüsse) verzichtet werden. Obst und Gemüse im Rohzustand ist gesund. Darauf soll natürlich auf keinen Fall verzichtet werden. Obst und Gemüse bitte klein schneiden und auf den Seitenzähnen kauen.
Auch sollte keinesfalls die feste Klammer mit irgendeiner Art von Gegenständen manipuliert werden. Beim Auftreten von Irritationen der Wangenschleimhaut oder der Zunge verwenden Sie bitte das Protektionswachs, welches Sie von uns erhalten haben.
Sollte doch sich doch einmal ein Bracket gelöst oder sogar ein Draht verbogen haben, bitten wir um kurzfristige Terminabsprache.
Um die erreichte Zahnstellung dauerhaft zu sichern, wird bei Beendigung der aktiven Behandlung meist ein kleiner, von außen nicht sichtbarer Draht von innen hinter die Frontzähne geklebt. Obwohl dieser sehr flach und grazil ist, kann es sein, dass sich die Zunge in den ersten Tagen daran gewöhnen muss.
In seltenen Fällen kann es passieren, dass Speisereste an bzw. unter dem Retainer hängen bleiben (z.B. kleine Körner). Keinesfalls sollte dann mit einem Zahnstocher oder anderen festen Gegenständen versucht werden, die Stelle von den Speiseresten zu reinigen. Die bei einem solchen Reinigungsversuch unvermeidbar auf den Retainer wirkenden Scherkräfte können zum Bruch einer oder mehrerer Klebestellen führen. Die Reinigung mit der Zahnbürste oder manchmal auch das bloße Umspülen mit etwas Wasser schafft Abhilfe.
Langfristig ist eine jährliche Kontrolle des Retainers empfehlenswert. Sollte sich trotzdem eine Klebestelle lösen, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Reparaturtermin. Auch hier gilt: Versuchen Sie bitte nicht, Teile des Retainers zu manipulieren oder gar zu verbiegen. Ansonsten ist eine Neuanfertigung des Retainers häufig unumgänglich.
Während der kieferorthopädischen Behandlung werden zum Teil sehr umfangreiche Zahnbewegungen durchgeführt. Da der Großteil dieser Bewegungen gegen einen Gewebewiderstand erfolgt, resultiert bei Erreichen des gewünschten Behandlungsergebnisses eine entsprechende Rückfall- bzw. Rezidivtendenz. Um solchen Rezidiven vorzubeugen, werden für Sie individuelle Retentionsgeräte geplant. Sofern diese herausnehmbar sind, erfordern sie Ihre konsequente Mitarbeit. In der Regel ist es erforderlich, diese Retentionsgeräte auch nach Abschluss der Behandlung weiterzutragen, oft genügt allerdings ein nächtliches Tragen. Eigenmächtiges Absetzen kann zu Rezidiven führen.
Falls ein Rezidiv bei Ihnen eingetreten ist, vereinbaren Sie bitte einen Nachuntersuchungstermin, in welchem wir mögliche Lösungen erörtern können.
Selbstverständlich werden wir Ihren ästhetischen Ansprüchen gerecht. Sollten sie eine unsichtbare Behandlung wünschen, so halten wir mit unseren Keramikbrackets, der lingualen Apparatur oder den unsichtbaren Clear Alignern Alternativen für sie bereit.
Sie stehen in der Öffentlichkeit oder Ihre ästhetischen Ansprüche lassen eine Behandlung mit sichtbaren Metallbrackets nicht zu? Kein Problem! Keramikbrackets sind eine „klare“ Alternative zu Metallbrackets. Die zahnfarbenen und somit fast
nicht sichtbaren Brackets haben eine attraktive Wirkung und einen hohen Tragekomfort. Nahezu niemand wird Ihre Zahnspange bemerken. Keramikbrackets
sind somit speziell für Patienten mit hohen ästhetischen Ansprüchen interessant.
Sofern Sie eine gänzlich unsichtbare Behandlung
wünschen, bieten eine linguale Zahnspange oder
unsere unsichtbaren Schienen weitere Alternativen.
Eine feste Zahnspange zu tragen, ohne dass man es sieht? Dank der Lingualtechnik ist dies möglich.
Bei dieser Behandlungstechnik werden die Brackets an den innenliegenden – den lingualen – Flächen der Zähne befestigt, so dass die Zahnspange von außen völlig unsichtbar bleibt. Für viele Erwachsene ist die Lingualtechnik daher eine Alternative zur festen Zahnspange von außen. Besonders in der Öffentlichkeit stehende Personen, die sich eine unsichtbare Korrektur der Zahnstellung wünschen, entscheiden sich häufig für die Lingualtechnik. Allerdings darf auch nicht verschwiegen werden, dass sich die Zunge und die Aussprache in den ersten zwei bis drei Wochen an die Apparatur gewöhnen müssen.
Eine weitere Alternative zur unsichtbaren Korrektur bieten unsere Clear Aligner oder die fast nicht sichtbaren Keramikbrackets.
Transparente Kunststoffschienen, die sogenannten „Aligner“, bewirken sanft und völlig unauffällig eine Korrektur der Fehlstände und
eine Optimierung Ihrer Zahnstellung.
In einem aufwendigen Laborverfahren werden mit neuesten technischen Möglichkeiten am Modell Ihre Zähne Schritt für Schritt in die gewünschte Position verschoben. Dieses Modell dient im Folgenden zur Herstellung der Clear Aligner. Einmal eingesetzt, bewegen die Aligner Ihre Zähne präzise in die therapeutisch vorgegebene Position.
Alle 2 bis 3 Wochen werden die Aligner gewechselt, alle 4 bis 6 Wochen erfolgt ein Kontrolltermin. Voraussetzung für die erfolgreiche Therapie mit Clear Alignern ist eine fast ganztägige Tragezeit. Deswegen sollten die Aligner idealerweise nur zum Essen und zum Zähneputzen herausgenommen werden.
Kinder und Jugendliche:
Nicht alle medizinisch notwendigen Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt. Bei Kindern und Jugendlichen gilt bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag das sogenannte KIG-System (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen): In einem eigens hierfür geschaffenen System mit fünf Stufen bezuschusst die GKV eine Behandlung ab Stufe 3. In diesem Fall leistet die GKV für eine Behandlung gemäß der Kriterien „zweckmäßig, notwendig, wirtschaftlich und ausreichend“ (§12 SGB V) zunächst 80% der Kosten. Die restlichen 20% sind Ihr gesetzlich festgelegter Eigenanteil und werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Leistungen, die über dieses Wirtschaftlichkeitsgebot hinausgehen (beispielsweise Bögen aus besonderen Materialien, die Glattflächenversiegelung oder Retainer), werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Wir beraten Sie hierzu vor Behandlungsstart gerne ausführlich.
Behandlungen aus KIG-Stufe 1 oder 2, welche genauso behandlungsbedürftig sein können, werden nicht bezuschusst. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch klären wir die Behandlungsbedürftigkeit mit Ihnen ab und informieren Sie ausführlich über Behandlungsalternativen sowie die anfallenden Kosten.
Behandlungskosten, welche nicht von der GKV bezuschusst werden dürfen, werden häufig von privaten Zahnzusatzversicherungen anteilig oder in voller Höhe übernommen.
Erwachsene:
Hier leistet die GKV nur bei besonders schweren Fällen, die während der Behandlung auch zwingend eine kieferchirurgische Operation der Kiefer benötigen. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V, darüber hinausgehende Kosten sind von Ihnen privat zu tragen (siehe oben). Sind die strengen Kriterien für eine kieferchirurgische Kombinationsbehandlung nicht erfüllt, leistet die GKV für die Behandlung nicht. Mögliche Behandlungsalternativen sowie die damit verbundenen Kosten werden Ihnen im Vorfeld selbstverständlich detailliert mitgeteilt
Behandlungen von Kindern werden in aller Regel von den privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie den Beihilfestellen übernommen. Bei Behandlungen von erwachsenen Patienten kann dies jedoch sehr unterschiedlich ausfallen und hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. In jedem Fall empfehlen wir, den Heil- und Kostenplan, welchen Sie vor Behandlungsbeginn von uns bekommen, dort zwecks Kostenzusage einzureichen.
Ratenzahlung:
Für alle Behandlungskosten, welche von Ihnen selbst zu tragen sind, bieten wir Ihnen unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus eine zins- und kostenfreie Ratenzahlung an. Hiermit können Sie Ihre Behandlungskosten bequem in 36 Monatsraten zahlen. Die monatliche Rate wird automatisch per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
Steuern:
Kieferorthopädische Behandlungen gelten steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastungen. Sämtliche Kosten, die über der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung liegen, können Sie von der Einkommensteuer absetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Herausnehmbare Geräte – oder auch „lose Zahnspangen“ – müssen heutzutage keine riesigen „Klötze“ mehr sein, die die Sprache behindern und den Speichelfluss übermäßig stimulieren. Dank neuer Techniken werden sie immer graziler und komfortabler, außerdem sind sie in nahezu jeder Lieblingsfarbe herstellbar oder mit lustigen Motiven versehen.
Milchzähne dienen auch als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Wenn ein oder mehrere Milchzähne zu früh verloren gehen, beispielsweise nach einem Unfall oder durch Karies, sollte dieser Platz mit einem Lückenhalter gesichert werden. Ohne diese Maßnahmen könnten die hinteren Seitenzähne nach vorne rutschen und diesen Platz „klauen“, was einen Engstand für die durchbrechenden Zähne zur Folge hätte. Ein Lückenhalter wird nachts getragen, dies aber möglicherweise über mehrere Jahre, bis der neue Zahn da ist.
Mit aktiven Platten behandelt man vor allem im Alter von 8 bis 13 Jahren, solange noch Milchzähne vorhanden sind. Man kann beispielsweise Lücken öffnen, Wachstumsschübe ausnutzen oder unterentwickelte Kieferabschnitte besonders fördern. Hierzu sind beispielsweise Schrauben zur Kieferdehnung oder Federn zur Zahnbewegung eingearbeitet. Um die Wirkung zu entfalten, ist eine Tragezeit von mindestens 16 Stunden notwendig.
Während des Wachstums können skelettale Kieferfehlstellungen (z. B. der „Rückbiss“) schonend und physiologisch über sogenannte funktionskieferthopädische Apparaturen korrigiert werden. Bei der durchzuführenden Bisslagekorrektur wird der Unterkiefer in der therapeutischen gewünschten Position zum Oberkiefer eingestellt. Verbindungselemente zwischen oberer und unterer Zahnspange oder eine einteilige Zahnspange für Ober- und Unterkiefer führen zu einer Fixierung der gewünschten Kieferrelation beim Mundschluss.
Um das einmal erreichte Behandlungsergebnis zu stabilisieren und das neu gewonnene Lächeln dauerhaft zu erhalten, schließt sich nach der aktiven Behandlung zur Sicherung der Zahn- und Kieferstellung die sogenannte Retentionsphase an. Diese Retentionsgeräte werden überwiegend nachts getragen. Da sich die Zähne leider immer wieder verschieben können, ist ein langfristiges Tragen sinnvoll, welches aber Schritt für Schritt auf einmal pro Woche reduziert wird.
Bewegungen einzelner Zähne hingegen sind mit herausnehmbaren Zahnspangen nur eingeschränkt möglich. Besser hierzu geeignet ist die feste Zahnspange. Kleinere Zahnbewegungen lassen sich auch mit unsichtbaren Schienen durchführen.
Eine festsitzende Zahnspange wird auch als Multibracket-Apparatur bezeichnet. Sie ist fest mit den Zähnen verbunden und wirkt daher 24 Stunden am Tag. Da die Zähne bei dieser Behandlungsart körperlich bewegt werden können, sind nahezu alle Arten von Zahnbewegungen möglich, was nahezu immer ein perfektes Lächeln hervorbringt.
Die Metallbrackets werden auf definierte Positionen auf den Zähnen geklebt. Der in den Brackets enthaltene horizontale Schlitz (Slot) enthält bei heutigen hochwertigen Brackets eine Programmierung, die vorgibt, wie die Zähne später einmal stehen sollen. In diesen Slot wird nun ein Metalldraht (Bogen) eingebracht, welcher die Kräfte auf die Zähne ausübt. Auch hierbei gibt es verschiedene Qualitätsunterschiede. In der Regel wird eine feste Zahnspange eingesetzt, wenn alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind.
Falls die persönlichen ästhetischen Ansprüche eine Behandlung mit sichtbaren Metallbrackets nicht zulassen, bieten zahnfarbene Keramikbrackets oder eine linguale Zahnspange interessante Alternativen. Kleinere Zahnbewegungen können zudem auch mit unsichtbaren Schienen durchgeführt werden.
Sie stehen in der Öffentlichkeit oder Ihre ästhetischen Ansprüche lassen eine Behandlung mit sichtbaren Metallbrackets nicht zu? Kein Problem! Keramikbrackets sind eine „klare“ Alternative zu Metallbrackets. Die zahnfarbenen und somit fast nicht sichtbaren Brackets haben eine attraktive Wirkung und einen hohen Tragekomfort. Nahezu niemand wird Ihre Zahnspange bemerken. Keramikbrackets sind somit speziell für Patienten mit hohen ästhetischen Ansprüchen interessant.
Sofern Sie eine gänzlich unsichtbare Behandlung wünschen, bieten eine linguale Zahnspange oder unsere unsichtbaren Schienen weitere Alternativen.
Eine feste Zahnspange zu tragen, ohne dass man es sieht? Dank der Lingualtechnik ist dies möglich. Bei dieser Behandlungstechnik werden die Brackets an den innenliegenden – den lingualen – Flächen der Zähne befestigt, so dass die Zahnspange von außen völlig unsichtbar bleibt. Für viele Erwachsene ist die Lingualtechnik daher eine Alternative zur festen Zahnspange von außen. Besonders in der Öffentlichkeit stehende Personen, die sich eine unsichtbare Korrektur der Zahnstellung wünschen, entscheiden sich häufig für die Lingualtechnik. Allerdings darf auch nicht verschwiegen werden, dass sich die Zunge und die Aussprache in den ersten zwei bis drei Wochen an die Apparatur gewöhnen müssen.
Eine weitere Alternative zur unsichtbaren Korrektur bieten unsere Clear Aligner oder die fast nicht sichtbaren Keramikbrackets.
Manchmal sind zum Erreichen des optimalen Behandlungsergebnisses zusätzliche Verankerungsmaßnahmen notwendig. Doch werden sichtbare, zum Teil sogar außerhalb des Mundes liegende Verankerungsverstärkungen, selten vom Patienten toleriert.
Minischrauben, auch Mini-Implantate genannt, bieten in solchen Fällen eine hervorragende Unterstützung. Sie bestehen aus Titan und sind erheblich kleiner als herkömmliche Zahn-Implantate. In einem minimalinvasiven Eingriff werden sie unter Lokalanästhesie eingesetzt und im weiteren Behandlungsverlauf mit der festen Zahnspange verbunden. Nach der gewünschten Zahnbewegung werden sie völlig schmerzfrei – häufig sogar ohne Betäubung – wieder entfernt.
Das Einsetzen der Mini-Implantate erfolgt entweder in Ihrer hauszahnärztlichen oder in einer kieferchirurgischen Praxis.
Neben der Verkürzung der Behandlungszeit besteht ein weiterer Vorteil der Mini-Implantate in einer möglichen Verkleinerung der Apparatur. Früher war es auch für das Lösen kleinerer kieferorthopädischer Aufgaben notwendig (beispielsweise dem Aufrichten eines gekippten Zahnes), einen ganzen Kiefer mit einer festen Zahnspange zu versehen. Durch die Reduzierung der Größe wird die Apparatur weniger sichtbar und führt so zu einer verbesserten Ästhetik.
Transparente Kunststoffschienen, die sogenannten „Aligner“, bewirken sanft und völlig unauffällig eine Korrektur der Fehlstände und eine Optimierung Ihrer Zahnstellung.
In einem aufwendigen Laborverfahren werden mit neuesten technischen Möglichkeiten am Modell Ihre Zähne Schritt für Schritt in die gewünschte Position verschoben. Dieses Modell dient im Folgenden zur Herstellung der Clear Aligner. Einmal eingesetzt, bewegen die Aligner Ihre Zähne präzise in die therapeutisch vorgegebene Position.
Alle 2 bis 3 Wochen werden die Aligner gewechselt, alle 4 bis 6 Wochen erfolgt ein Kontrolltermin. Voraussetzung für die erfolgreiche Therapie mit Clear Alignern ist eine fast ganztägige Tragezeit. Deswegen sollten die Aligner idealerweise nur zum Essen und zum Zähneputzen herausgenommen werden.
Eine weitere Alternative zur unsichtbaren Korrektur bietet die Verwendung einer lingualen Bracketapparatur. Bei dieser Behandlungstechnik werden die Brackets an den innenliegenden – den lingualen – Flächen der Zähne befestigt, so dass die Zahnspange von außen völlig unsichtbar bleibt.
Keramikbrackets sind eine fast unsichtbare Alternative zu Metallbrackets. Die zahnfarbenen und somit fast nicht sichtbaren Brackets haben eine attraktive Wirkung und einen hohen Tragekomfort. Nahezu niemand wird Ihre Zahnspange bemerken.
Manchmal sind zum Erreichen des optimalen Behandlungsergebnisses zusätzliche Verankerungsmaßnahmen notwendig. Doch werden sichtbare, zum Teil sogar außerhalb des Mundes liegende Verankerungsverstärkungen, selten vom Patienten toleriert.
Mikroschrauben, auch Mini-Implantate genannt, bieten in solchen Fällen eine hervorragende Unterstützung. Sie bestehen aus Titan und sind erheblich kleiner als herkömmliche Zahn-Implantate. In einem minimalinvasiven Eingriff werden sie unter Lokalanästhesie eingesetzt und im weiteren Behandlungsverlauf mit der festen Zahnspange verbunden. Nach der gewünschten Zahnbewegung werden sie völlig schmerzfrei – häufig sogar ohne Betäubung – wieder entfernt.
Das Einsetzen der Mini-Implantate erfolgt entweder in Ihrer hauszahnärztlichen oder in einer kieferchirurgischen Praxis.
Neben der Verkürzung der Behandlungszeit besteht ein weiterer Vorteil der Mini-Implantate in einer möglichen Verkleinerung der Apparatur. Früher war es auch für das Lösen kleinerer kieferorthopädischer Aufgaben notwendig (beispielsweise dem Aufrichten eines gekippten Zahnes), einen ganzen Kiefer mit einer festen Zahnklammer zu versehen. Durch die Reduzierung der Größe wird die Apparatur weniger sichtbar und führt so zu einer verbesserten Ästhetik.
Kieferorthopädie ist keine Frage des Alters. Heutzutage ermöglichen moderne kieferorthopädische Behandlungstechniken eine Korrektur von Zahnfehlstellungen in jedem Lebensalter. Während die kieferorthopädische Regulierung bei Kindern und Jugendlichen schon lange zum alltäglichen Bild gehört, steigt die Anzahl der Erwachsenenbehandlungen zwar stetig, aber eher langsam an. Ein Grund hierfür sind sicherlich die häufig fehlenden Informationen über die Möglichkeiten einer Erwachsenenbehandlung. Daher möchten wir Sie gerne über die kieferorthopädische Behandlung beim Erwachsenen informieren.
Grundsätzlich ist die Indikation für eine Erwachsenenbehandlung identisch mit der von Kindern und Jugendlichen. Es gibt keine Altersbeschränkung für eine Zahnregulierung. Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen können wir Kieferorthopäden aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Wachstumsvorgänge das Wachstum der Kiefer lenken. Beim Erwachsenen ist zu beachten, dass diese Wachstumsvorgänge bereits abgeschlossen sind.
Manchmal gehen im Verlauf des Lebens Zähne verloren, sei es durch Karies, Erkrankungen des Zahnhalteapparates oder durch Unfälle. Wird die resultierende Zahnlücke nicht durch Zahnersatz geschlossen, kommt es häufig zu einem Kippen der benachbarten Zähne in die Extraktionslücke. Soll die Lücke nun prothetisch geschlossen werden, z. B. durch eine Brücke, besteht eine ungünstige Pfeilersituation für die Präparation der Zähne, die die Brückenkonstruktion tragen sollen. Manchmal ist die Fertigung von Zahnersatz aufgrund der Kippung der Nachbarzähne sogar unmöglich. Auch bei Ersatz des verlorenen Zahnes durch ein Implantat, also durch eine künstliche Zahnwurzel, ist die Lücke durch die Kippung der Nachbarzähne häufig so klein, dass es unmöglich ist, auf das Implantat eine hochwertige und funktionelle Krone aufzusetzen.
Hier kann die Kieferorthopädie wertvolle Dienste tun. Mittels kieferorthopädischer Apparaturen können die gekippten Zähne aufgerichtet werden und der Zahnersatz kann problemlos durch Ihren Hauszahnarzt eingegliedert werden.
Unter Parodontose versteht man eine Erkrankung des Zahnhalteapparates, welche mit einem Schwund des Zahnbettes einhergeht. Durch entzündliche Prozesse (Parodontitis) sowie durch den Knochenschwund kann es zu Verschiebungen Ihrer Zähne kommen.
Diese Zahnverschiebungen können häufig mittels kieferorthopädischer Apparaturen rückgängig gemacht werden. Grundvoraussetzung für die Behandlung im parodontal geschädigten Gebiss ist allerdings die Entzündungsfreiheit des Zahnhalteapparates. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt bzw. Ihrer Hauszahnärztin unabdingbar.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zähne verschieben sich ein Leben lang, weshalb die Stabilisierung (Retentionsphase) sehr wichtig ist. Dieser Prozess schreitet meistens eher langsam und damit recht unbemerkt voran. Irgendwann jedoch stehen die Zähne wieder schief. Deshalb empfehlen wir unseren Patienten nach der aktiven Behandlung das Einsetzen eines fest eingeklebten Retainers, welcher die besonders rückfallgefährdete Frontzahnstellung zuverlässig und unsichtbar stabilisiert. Fast immer ist darüber hinaus das zusätzliche Tragen einer herausnehmbaren Retentionsapparatur notwendig, um die Seitenzähne oder die erreichte Bisslage zu stabilisieren. So bleibt Ihr schönes Behandlungsergebnis ein Leben lang erhalten.
Retainer
Retentionsgeräte
Anamnese kommt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Erinnerung“. Die medizinische Anamnese bezieht sich auf die Vorgeschichte des Patienten und seine möglichen Erkrankungen.
Kieferorthopädisch relevante Kriterien bei der Anamnese sind beispielsweise bereits erfolgte kieferorthopädische Vorbehandlungen, familiäre Zahn- und Kieferfehlstellungen oder bei jugendlichen Patienten der Verlauf des Zahnwechsels.
Auch die Kenntnis von Krankheiten, die bei erster Betrachtung nicht viel mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu tun haben, ist sehr wichtig für uns. Erkrankungen sind nicht unbedingt nur auf eine Körperregion beschränkt, sondern können sich gegenseitig beeinflussen und müssen deshalb bei der Therapieplanung berücksichtigt werden, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Genauso kann eine regelmäßige Medikamenteneinahme oder Allergien gegen bestimmte Stoffe, den Therapieverlauf beeinflussen.
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und finden nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausschließlich im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung in unserer Praxis Verwendung.
Gerne können Sie den Anamnesebogen hier downloaden und ihn bequem zuhause ausfüllen.
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
1988-1995 | Studium der Humanmedizin an der RWTH Aachen |
1995-1996 | wissenschaftliche Mitarbeit an der Klinik für Dermatologie und Phlebologie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen |
1996 | Promotion zum Dr. med. |
1996-2000 | Studium der Zahnmedizin an der RWTH Aachen |
2004 | Promotion zum Dr. med. dent. |
1996-2004 | freie Lehrtätigkeit an der Schule für Physiotherapie der RWTH Aachen im Fachbereich Physiologie |
2000-2003 | Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, kieferorthopädische Fachpraxis, Aachen |
2003-2004 | Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, kieferorthopädische Fachpraxis, Düren |
2004-2006 | Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Klinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen |
2006 | Fachzahnarzt für Kieferorthopädie |
2006-2008 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Klinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen |
2006-2020 | Wissenschaftlicher Beirat und Aufsichtsratsmitglied der SportMed AG |
2008 | Niederlassung in der Gemeinschaftspraxis DLM Doctores Lintzen & Müller in Würselen |